Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es gibt viele Situationen im Arbeitsleben, in denen komplizierte Rechtsfragen auftreten können, sei es bei der konkreten Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, in Sondersituationen wie Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Arbeitsrecht ist rasches Handeln geboten, denn viele Rechte können nur kurze Zeit geltend gemacht werden.
Besonderheiten gelten im Bereich der Religionsgemeinschaften. Diese haben das von der Verfassung verbürgte Recht ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes sind besondere Kenntnisse erforderlich, über die ich aufgrund meiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht während meines Referendariats verfüge.
Seit 2023 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht kooperiere ich mit den Rechtsanwälten Frank Langer (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Sebastian Köditz der Kanzlei Heinz Rechtsanwälte PartGmbB. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Kooperationen.