Rechtsanwaltskanzlei Kupffer

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es gibt viele Situationen im Arbeitsleben, in denen komplizierte Rechtsfragen auftreten können, sei es bei der konkreten Ausgestaltung von Arbeitsverträgen,  in Sondersituationen wie Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 

Im Arbeitsrecht ist rasches Handeln geboten, denn viele Rechte können nur kurze Zeit geltend gemacht werden.

Besonderheiten gelten im Bereich der Religionsgemeinschaften. Diese haben  das von der Verfassung verbürgte Recht ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes sind besondere Kenntnisse erforderlich, über die ich aufgrund meiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht während meines Referendariats verfüge.

Seit 2023 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht kooperiere ich mit den Rechtsanwälten Frank Langer (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Sebastian Köditz der Kanzlei Heinz Rechtsanwälte PartGmbB. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Kooperationen.

Migrationsrecht (Ausländer- und Asylrecht)

Das Migrationsrecht regelt unter welchen Voraussetzungen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben und arbeiten dürfen und welche Rechte und Pflichten sie dabei haben. Ich vertrete und berate Sie von der Beantragung eines Einreisevisums, einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Abwehr der Beendigung des Aufenthalts ebenso wie in allen Fragen des Asylrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts.

Im Asylrecht kooperiere ich mit Rechtsanwalt Berthold Münch. Im Übrigen Ausländerrecht kooperiere ich mit Rechtsanwalt Sebastian Köditz der Kanzlei Heinz Rechtsanwälte PartGmbB. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Kooperationen